Der DAT-2013 ist eine Chance zum Wechsel !
Die ABDA-"Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände" ist eine registerlich NICHTeingetragene Organisation von (nicht "der" !) deutschen Apotheker(n) mit Sitz in Berlin, eine Interessengemeinschaft Bürgerlichen-Rechts.
Die Darstellungs-Formulierung in der ABDA-Homepage-Headline ist wortstilistisch nicht eindeutig, sondern missverständlich interpretierbar.
Das Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft (KEIN DachVerband !) ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen sowie die Pflege der Zusammengehörigkeit aller (?) deutschen Apothekerinnen und Apotheker, "aller" unter Berücksichtigung der kammerzwangsverpflichteten, jedoch unfreiwilligen 41.000 KollegenInnen, die eben nicht in einer der 17 Landesvereine/-verbände organisiert sind.
Laut eigener ABDA-Satzung = GbR-Gesellschaftervertrag sind nicht etwa die 59.000 Apotheker stimmberechtigt, wie z.B. gewerkschaftliche Urabstimmungen o.ä., sondern lediglich die Mitglieds"organisationen" (deshalb selbstdarstellende "Spitzen"organisation) der ABDA ,
die da sind :
die 17 Apothekerkammern-K.d.Ö.R. und lediglich 17 LandesApothekervereine/-verbände.
Die Apothekerkammern sind in der sog. Bundesapothekerkammer (weder K.d.Ö.R. noch e.V. !) , die 17 Apothekervereine/-verbände im Deutschen-Apothekerverband-e.V. kooperativ zusammengeschlossen, und zwar in Form einer (lediglich) privatrechtlichen BGB-Gesellschaft. Die übrigen Bundesverbände, z.B. BVDA , ISA-Verband , BVDVA(Versandapotheken) , BVDAK(Kooperationen) , I-DAA-WL u.a., sind in ihrer Funktion als Apothekerorganisationen/Institutionen eben nicht "angeschlossen", wie irreführend von den ewig-Gestrigen posaunt, sondern vielmehr "stimmlos ausgeschlossen" !
Dieses Demokratie-Defizit wurde in mehreren Kammern-Austrittsforderungen aus der ABDA auf dem Rechtswege zu beseitigen versucht, scheiterte aber bisher an der Konstruktion , daß die Standesgerichtsbarkeit einem Zivilgericht vorgeschaltet ist.
Bisher haben Zivilgerichte nicht gegen die Berufsgerichtsbarkeit entschieden > wo kein JUSTIZIABLER Kläger, da kein Angeklagter !
Das (operative) Gesundheitswesen, damit auch Apothekenwesen , ist LANDES-Sache/-Hoheit , was die Selbstverwaltungsorgane anlangt.
Zur Förderung der Interessen der kaskadengewählten Mitglieder (Delegierten ?) ihrer auf 34 beschränkten Mitgliedsorganisationen vermittelt die Consultingfirma-GbR-ABDA einen intensiven(?) Meinungsaustausch zwischen ihren lediglich 34 Mitgliedsorganisationen. Sie BERÄT diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens.
In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung steuert die ABDA ihren berufsständischen Sachverstand den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.) als lediglicher "Berater" (Lobbyist ?) bei, die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht sie in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die ABDA strebt einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden an, ebenso für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Sozialversicherungsträgern, jedoch OHNE justiziable Weisungsbefugnisse und OHNE Direktiv-Durchgriffsrechte auf ihre 34 Gesellschafter -geschweige denn auf die sog. Basisapotheker- ausüben zu können. Solcherlei "Rechtswege" sind lediglich den EINZELNEN LAKen-K.d.Ö.R. via deren Berufsgerichtsbarkeiten vorbehalten.
Auszug aus Verein demokratischer ApothekerInnen e.V. :
"[...] Den Mangel an Mitbestimmungsmöglichkeiten für die nicht selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in den Kammern und in der ABDA gelte es abzubauen, so die zentrale Botschaft der Veranstaltung. Dazu reichten die bisherigen Änderungen an der Satzung der ABDA längst nicht aus. Ganz im Gegenteil: durch den Entzug der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Angestellte sei die Satzung sogar ein Rückschritt. Es gelte weiterhin, energisch neue Schritte in Richtung mehr Demokratie in den Kammerorganisationen und in der ABDA zu fordern."
Tiefergehende Kriterien-Betrachtung zu berufspolitischen Wirkweisen HIER ... wirklich nur absurd ?
"Stern"-Darstellung des Vorort-Apotheken-Images
(Botschaftenvermittlung und -wahrnehmung vom Sender einerseits + vom Empfänger andererseits)
Worin liegt der Nutzen einer inhabergeführten Vorort-Apotheke ? ( 3. , 6. , 8. Anhang)
Donnerstag, 29. August 2013
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