"Traute" als Signal an die Politk ... wessen Traute ?
Leserkommentare u.a. zu "Der/Die A-Angestellte im apothekerlichen Leitbild"
(in der Pharmazeutischen-Zeitung)
... und ...
eine dazu parallel-laufende Leser-Diskussion: "Leitbild nicht auf Pharmazie einengen !"
(in der Deutsche-Apotheker-Zeitung)
Partnerschaftsgesellschaft im apothekerlichen Leitbild ?
Koschorrek : "BFB begrüßt neue Rechtsform für Freiberufler"
Ob solche Gedanken auch in das neue A-Leitbild der ABDA einfließen können, gar ins ApoG ?
Reibungsflächen gibts zuhauf, in mehreren (bisher) Vollhaftungs-Branchen,
sogar berufsübergreifend in einem justiziblen Bundesverband www.Freie-Berufe.de ,
jedoch anscheinend (noch) nicht im einzigartigen ABDA-Exemplar-GbR.
Dies ist besonders "bezeichnend" anläßlich der Amtsniederlegung der BFB-Präsidialen (PZ-News-18.10.2013)
Zum Thema "Rechtsformen" siehe bitte via Wikipedia Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
1.)
zu Status-Quo = Alimentierung = ApoG § 1
ein Zitat von "Verbraucherschützer" Dr.Zöller :
"ADHOC: Können sich Apotheken das überhaupt noch leisten ?
ZÖLLER: Die Apotheken erhalten einen festen Betrag für ihre Tätigkeit. Wenn eine Apotheke diesen Service nicht anbietet, muss sie damit rechnen, dass der Kunde dann nicht mehr in dieser Apotheke erscheint. Das wird eine ganz einfache wirtschaftliche Rechnung sein, ob man das anbietet oder nicht."
2.)
Vertritt der A-Verbandsvorsitzende-WL Herr Michels nicht genau DIESE Sichtweise bzw. Definition von Herrn Zöller, wonach die ApothekeNNN als FACHeinzelhändler signieren statt "ABDA-selbst-erträumter" HEILBERUFLER-Handlungsweisen ?
Die 17.000 Pharmazeuten-e.K.s haben selbst mit ihrem z.Zt. "3.000-Filialen-Kompromiss" sich für den "Kaufmann" entschieden und sich vom ehemals "Ideal" verabschiedet.
Die Apotheker "intoto" werden nie die legeslativen Politentscheider lobbyierend beeinflussen können, erst recht nicht, wenn sie ihre wie auch immer formulierten Leitbilder leider nur inkonsequent leben auf VERBANDSpolitischer Ebene gegenüber ihren Mitgliedern, ja ! , statt konsequent mit AUSCHLUSS zu reagieren aus der Verbandsgemeinde !
Doch dazu ist dem DAV, respektive den LAVen, ihr pekunäres Mitgliederhemd (Beiträge) näher als ihr heilberuflicher Anspruch.
Hier müsste die "Traute" ZUERST ansetzen als Signal an die Politik, um eine Gesetzesänderung des ApoG-§ 1 in die Wege zu leiten.
3.)
Warum diese "Denke" seitens Herrn Michels ?
Er ist sich m.E. durchaus des Unterschiedes bewußt, also ehrlich zu sich selbst, daß das ApothekeNNNsein von ursprünglich kleinfragmentierter Arzneimittelherstellung auf heilberuflichem Wege zum VORORT-Patienten vor 60 ABDA-Jahren sich gewandelt hat ... heute hin zum Fertigarzneimittel-Zeitalter via die (akademisch-begleitete) FACH-Distribution, eben nicht mehr den "Heilberufler" per se.
Inwieweit lobbyierend auf Änderungen des Honorarsystems oder z.B. Wiederverschreibungspflicht/Erstattungsfähigkeit von OTC etc. in welchen und vorallem in wessen Mäßstäben hingewirkt werden kann/soll, oder ob für neue Service(Sortiments)leistungen freiunternehmerische Vergütung in Individual-Vorort-Festsetzung + Rechnungsstellung an Kunden erfolgen möge AUSSERHALB einer packungsbezogenen Solidarfinanzierung der Versichertengemeinschaft oder ausserhalb additiver Gebührenordnung, DAS kann nur in OFFENEN Entscheidungssystemen geklärt werden, jedoch nicht in derzeitiger ABDAlicher Standesführungsstruktur im Einheitsparteianspruch, wenn nicht sogar in basisempfundener Diktatur-Manier.
4.)
Der/Die A-Angestellte im Leitbild des Freiberuflers
Meine Beweggründe hierfür liegen in der Gegenüberstellung der ADEXA-Passage einerseits
"[...] Damit sind wir bei einem weiteren Kritikpunkt, der von ADEXAs Erster Vorsitzender Barbara Neusetzer angemahnt wurde: Warum hat eigentlich niemand daran gedacht, von Beginn an die angestellten ApothekerInnen einzubeziehen? Immerhin ein Fortschritt, dass hier als Antwort nicht zu hören war "Warum? Das macht doch keinen Unterschied", sondern "Ja stimmt, das war ein Fehler". Diese Berücksichtigung soll nun erfolgen, versprach ABDA-Vize Mathias Arnold, der die Arbeitsgruppe (Anm.: Leitbild) leitet. [...]"
... und ...
der Leitbild-Formulierung des "Freien-Berufe-e.V." (Friedemann Schmidt ist dort ein Vize-Präsident ! ) andererseits :
"[...] Die Freien Berufe heißen ferner so, weil sie mit Freiheit zu tun haben: Freiberufler sind unabhängig, zumeist selbstständig, jedenfalls allein für ihr Tun verantwortlich. Auch wenn sie als Angestellte tätig sind, stehen sie als Berufsträger mit ihrem Namen für die Qualität ihrer Arbeit ein. Ihr Verhältnis zum Klienten wird immer ein persönlich geprägtes bleiben. Das haben sie fremdkapitalfinanzierten Ketten und börsennotierten Konzernen voraus.[...]"
5.)
Meine Wirkungs-Absicht liegt in der Projektion auf die Thematik des apothekeNNNlichen Mehrbesitz-Umfanges (bisher 3-Filialen-beschränkt) , über OHG-Form-Ausweitung hinaus bis hin zur womöglichen(?) Betriebsform namens Originär-KG mit Approbiertenzwang für den Komplementär(e), A-Angestellte als Kommanditisten jedoch nicht zwingend.
... und zwar eindeutig ausserhalb des Fremdbetreiber-Themas.
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