... oder politisch-kommunikativ :
kann man/frau Brücken bauen zu/in einer sich selbst kasernierenden Burg voller selbstdarstellender Frei"schärler" ???
DAZ-online-Kommentare vom 15.12.2010
Sehr geehrter Herr Klein,
Sie schreiben
"[...] den Verbänden der Apothekerschaft (ABDA, ADKA, BVKA, VZA, BVDVA, BVDA, BVDAK) [...]"
Seit wann ist die ABDA ein VerbAnd wie BVDVA, BVDA, BVDAK ?
Meines Wissen ist die ABDA nur ein VerbUnd in BGB-Gesellschaftsform, die sich selbst als Bundesvereinigung darstellt, einseitig (stimmrechtlich) kammerkooperierend zugunsten der lediglich 17 Landesvereine/-verbände.
Somit keinesfalls als weitergehender Dachverband anzusehen, der als solcher vielleicht auch die anderen Verbände als Mitglieder beherbergen könnte/müsste, aber ABDA-satzungsgemäß eben dies nicht tut.
Ist dieses "Institutionelle" Ungleichgewicht politisch zeitgemäß und zielführend für den Pharm.-Freiberufler ?
Bitte klären Sie die Leserschaft diesbezüglich auf ! Danke !
mit freundlichen Grüßen
www.apointernetclub.blogspot.com
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Sehr geehrter Herr Meyer,
wir Apotheker wissen eigentlich sehr gut, was die ABDA ist (egal, wie man zu ihr steht!), aber "einseitig (stimmrechtlich) kammerkooperierend zugunsten der lediglich 17 Landesvereine /verbände" ist schon ziemlicher Blödsinn.
Da braucht Herr Klein die Leserschaft überhaupt nicht darüber aufzuklären, auch wenn Sie dies mit erhobenem Zeigefinger fordern. Es ging ja auch um die Apothekenbetriebsordnung - und da finde ich mich jetzt durch Herrn Klein aktuell informiert und durch Ihren Beitrag aktuell genervt.
Ich kann Ihrem Geschwafel (übrigens nicht nur in diesem Beitrag) überhaupt nichts Sinnvolles oder auch Konstruktives entnehmen, aber vielleicht sind mir als Nicht-" Pharm.-Freiberufler" auch nur die verbeamteten Augen aktuell durch einen VerbAnd verbUnden...
Mit freundlichen Grüssen
Rainer Neukirchen
Lehrbeauftragter für spezielle Rechtsgebiete für Apotheker an der Universität Freiburg
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Sehr geehrter Herr Neukirchen,
von Qualitätsvoraussetzungen ist bei Apothekerns viel die Rede, je nach Sichtweisen unterschiedlich bis konträr beurteilt und bewertet;
bei juristischen Gutachte(r)n/Gegengutachte(r)n ebenso wie bei Lehrbeauftragten u.ä. Elfenbeinturmsesshaften/-klebern .
Doch aus dem Munde bzw. der Tastatur der Letzteren derartige "Argumente" (?) hören zu müssen/sollen wie "Blödsinn" , "genervt" , "Geschwafel" , spricht nicht für IHRE Berufsgruppe, im Gegenteil, passt eher zu stammtischbrüllenden Politikern.
Ihre, Herr Neukirchen, Ein-/Auslassungen (?) erinnern mich sehr an die ABDA-Versionshistorie in Wikipedia, die Ihresgleichen in einen "edit-war" pervertierten; SOOooo verbohrt sind Professoren und Lehrbeauftragte : "die Erde ist immer noch eine Scheibe" :-)
http//de.wikipedia.org/w/index.php?title=ABDA_%E2%80%93_Bundesvereinigung_Deutscher_Apothekerverb%C3%A4nde&diff=74385487&oldid=36504283
schlagen Sie nach bei DAZ-Dr.Rotta-2002-Kommentar
oder
Freie-Apothekerschaft-e.V.
oder
Verein demokratischer ApothekerInnen
"Den Mangel an Mitbestimmungsmöglichkeiten für die nicht selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in den Kammern und in der ABDA gelte es abzubauen, so die zentrale Botschaft der Veranstaltung. Dazu reichten die bisherigen Änderungen an der Satzung der ABDA längst nicht aus. Ganz im Gegenteil: durch den Entzug der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Angestellte sei die Satzung sogar ein Rückschritt. Es gelte weiterhin, energisch neue Schritte in Richtung mehr Demokratie in den Kammerorganisationen und in der ABDA zu fordern."
... statt sich nur an Ihren(Neukirchen) eigenen Expertisen zu befriedigen.
zu
"sind mir [...] nur die verbeamteten Augen aktuell durch einen VerbAnd verbUnden..."
genau so isses, der DAV (= 17 LAVs) liefert branchenpolitische Nebelkerzen via bundesvereinigte Öffentlichkeitsarbeiter zur minderqualitativen Wundversorgung der vor die Stirn gestoßenen Stimmrechtslosen.
Liebe kammerzwangsbeitragsverpflichteten ApothekerInnen,
liebe darüberhinaus freiwillig-zahlende LAV-Vereinsmitglieder e.K.s/OHGs,
Lesen Sie bitte die ABDA-Satzungs-§§ , noch besser:
copy&pasten Sie die "heiklen" §§ (Ihnen-persönlich geläufig ??? ) in Ihren Web-Communities und -wenn möglich- in Ihrer apothekerlichen Fachpresse, oder ist dieses §§-Wissen nur den 34 BGB-"Gesellschaftern" institutionell vorbehalten ?
schneeweiss-weihnachtliche Grüße aus Saarbrücken
*** Meyer`s VITA ***
Sonntag, 19. Dezember 2010
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