Donnerstag, 18. September 2008

Zusammenfassung

Am 9. September 2008 um 07:52 Uhr
Der Nachrichtendienst apotheke-adhoc zitiert den FAZ-Artikel folgendermaßen :
“”DocMorris wird der Name unserer Apothekenkette sein, wenn wir eine haben dürfen”, so Oesterle. „Damit sage ich aber nicht, dass jede Apotheke, die einmal zu Celesio gehören sollte, DocMorris heißen muss.””

Dazu nehme ich im Folgenden Stellung unter Zurgrundelegung der Argumentationskette des ÖSTERREICHISCHEN Kanzler-Vertreters vorm EuGH am 03.09.08 und der Tatsache, daß das Vetragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bzgl. des (eingeschränkten) Mehrbesitzverbotes entgegen diverser Pressemeldungen eben NICHT ausgesetzt wurde .

Am 9. September 2008 um 07:55 Uhr
” […] Dem österreichischen Vertreter zufolge führen die heilberufliche Aufgabe – die unabhängige, objektive Leistungserbringung im öffentlichen Interesse – und die wirtschaftlichen Interessen immer zu einem Spannungsverhältnis. Nur durch „die Einbindung der Eigentümer in die Berufsausübung, zum Beispiel durch die Anwesenheitspflicht”, werde sichergestellt, dass der heilberufliche Auftrag Vorrang behält.
Dies lässt sich laut Kröll auch nicht durch angestellte Betriebsleiter ersetzen […] ”

Nanu, kennt “Österreich” die deutschen Apo-Filialleiter (max. 3 ) nicht, die laut deutschem ApoG + ApoBetrO sehr wohl Betriebsleiter sind ?

Wenn die österreichische Wertung des FremdBETREIBERverbots sich sinngemäß durchsetzt, dann wird bei Beibehaltung des Approbationsgebots das deusche eingeschränkte MehrBESITZverbot zum 100%-igen Verbot im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, statt EU-Kommissionsgewünschtem Wegfall des Mehrbesitzverbotes.

Am 9. September 2008 um 08:03 Uhr
Da Österreich bereits das KG-Modell praktiziert, dessen Wirkweisen in diversen Foren + Blogs bereits (teils konträr) “andiskutiert” wurden, kann man/ich eine Projektion auf Deutschland durchaus ansehen als Ersatz für den bisherigen deutschen eingeschränkten Mehrbesitz, und zwar unter Berücksichtigung der approbationsgebotenen “Anwesenheitspflicht” des Komplementärs einer JEDEN einzelnen Betriebsstätte (Österreichischen ApoG-Auslegung).

Ein z.Zt. noch 3 Filialen-BETREIBER=Eigentümer e.K./OHG wird stattdessen zum Kommanditisten=MitBESITZER von 3 (und evtl. unbegrenzt) Hauptapotheken, wobei der Kommanditist eben KEIN Approbierter sein MUSS, sondern nur Finanzier.

Letztere “Konstellation” ist dann die Alternative, zumindest ein gleichwertiger Konkurrent, zu der EU-Kommission-geforderten Fremdbetreiberfreigabe.

Die ApoBetrO wird ja bereits neu gestrickt, warum nicht auch das ApoG ?

Können die ABDA & Co. dahingehend schneller agieren (Einflussnahme auf nationalstaatl. Eigen-Regierung) als die EU-Kommission, oder verharren die “Zunftfürsten” weiterhin in passiver Agonie-Blockade ?

Der ApoTag in München 19./20. Sept. 2008 bietet Entscheidungschancen vor der eigenen Haustüre, wenn die Gelegenheiten nicht wiedereinmal verpasst werden durch Verschiebung/Vertagung in Ausschüsse auf den Nimmerleinstag !

Am 13. September 2008 um 10:33 Uhr
Auf den Punkt gebracht => nun die Kurzform der Ziel-Beschreibung :

Ich will verhindern, daß deutsche Apotheken die Rechtsform einer “Juristischen-Person” (GmbH, GmbH&Co.KG, AG etc.) unter Berufung auf EU-Recht erhalten können.
Insofern bin ich ein derzeitiger Gegner von DocMorris N.V. Heerlen und somit ein derzeitiger Gegner der Saarbrücker-Filiale, jedoch ein Befürworter der FREIEN Entscheidung zu DocMorris-Partner-Apotheken oder AVIE o.ä. (z.B. Migasa, ISA-Verband)

Als subsidiäre, im Einklang mit EU-Recht stehender nationaler ALTERNATIVmaßnahme zur EU-Kommission (des freien Kapital-, Waren-, + Dienstleistungsflusses) soll das Deutsche-ApoG erweitert werden um die 3. “natürliche-Person” (KG neben e.K.+OHG) , wie in meinen Vorpostings beschrieben, in Anlehnung an das Österreichische-Modell.

Die 17 LAKs K.d.Ö.R. beantragen die Mitgliedschaftserweiterung der ABDA über die 17 LAVs hinaus, also Stimmrechtsausweitung (Direktstimme statt Indirekt-Potential via Kammern) auf andere Verbände wie z.B. BVDAK-Mitglieder (z.B. hiesige A-plus-Koop) , BVDVA, BVDA etc., da die 17 LAVs selbst nichts anderes sind als Kooperationen.

Sollte diese “Selbstreinigung” der sog. Berufsvertretung, die sich selbst gerne als “Dachorganisation” bezeichnet, nicht stattfinden, so scheiden die 17 LAKs K.d.Ö.R. aus dieser ABDA aus -freiwillig oder durch Landesministerien gezwungen- , mit allen Konsequenzen bis hin zur Insolvenz der apothekerlichen Versorgungswerke, falls die ABDA-Satzung in der Frage eines Auseinandersetzungsanspruches eben nicht geändert wird.

Allen bisher “Aussenstehenden” empfehle ich, Einblick in diese (derzeitige) ABDA-SATZUNG bei ihren Vorort-Apothekern zu erbitten, sofern diese sich immernoch der Kammerzwangsmitgliedschaft unterwerfen.

Falls die (derzeitige) ABDA ihre Agonie-Blockade weiter beibehält statt ALTERNATIV konstruktiv zu AGIEREN, werden ich und meine Anhängerschaft doch noch zu Freunden der EU-Kommission !

Am 18. September 2008 um 07:45 Uhr
Betreff :
gestriges Presse-Statement von ABDA-Präsident Herrn Wolf (Apothekertag-München)

meiner Antwort vorausgeschickt -> Dr.Oesterle in apotheke-adhoc v. 26.Okt.2007 :
” […] Gleichzeitig zeigte sich der Konzernchef verwundert, dass die Apothekerverbände ihre Mitglieder immer noch dazu auffordern müssten, den Patienten in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit zu stellen. Er habe angenommen, dies sei längst eine Selbstverständlichkeit. Nach Meinung des Konzernchefs haben es Kettenapotheker ohnehin leichter als ihre selbstständigen Kollegen, Qualität umzusetzen: Laut Oesterle gibt es einige Apotheker, die ihre Schuldenlast dazu veranlasst, nach Wegen zu suchen, um ihr Einkommen aufzubessern. Wer sich dagegen auf die seiner Meinung nach abzusehenden Entwicklungen einstelle, werde eine „wunderbare Zukunft“ haben: „Es ist doch egal, ob Sie vom Kapital beherrscht werden oder von Ihrer Ehefrau.“ ”
(Quelle : Patrick Hollstein, Freitag, 26. Oktober 2007, 17:10 Uhr)
———————————

meine Antwort :
In meiner Zielvorstellung liegt der Unterschied zu Dr.Oesterle und zur EU-Kommission darin, daß die “Ehefrau” eben nicht den Komplementär (approbationsgebotene Anwesenheitspflicht des Betreibers=Eigentümer) “killt” , sondern daß die “Ehefrau” als Kommanditistin das bisherige kopflastige Gläubiger-Fremdkapital in partnerschaftliches Eigenkapital umwandelt.

Ob der Apotheker (”mann”) fremdgeht und seine “Ehefrau” gegen eine Freundin-Affäre dann austauscht, muß jeder Apotheker (”mann”) selbst entscheiden, und eben nicht fremdbestimmt werden durch z.B. ABDA-Funktionäre in Patronatsgehabe.

Es ändert sich nur EINES gewiß :
Der Apotheker/in e.K./OHG wird vom bisherigen SOLO-Spieler zum TEAM-Player , will er denn im (europäischen) Wettbewerb überleben …
.
mfG

2 Kommentare:

Dipl.-Betriebswirt Winfried Meyer hat gesagt…

Wie ich bereits sagte, zum “Überleben” der apothekerlichen e.K.s + OHGs ist JEDES Wörtchen und jede Formulierung wichtig, erst recht bei Advokatens ….

Ich sagte bereits andernorts :
“Ich will verhindern, daß deutsche Apotheken die Rechtsform einer “Juristischen-Person” (GmbH, GmbH&Co.KG, AG etc.) unter Berufung auf EU-Recht erhalten können.”

ich sagte NICHT : “[...] daß ausländische Apotheken in Deutschland [...]”
ich sagte NICHT : “[...] daß die Bundesregierung/Parlament doch noch aus eigener Überzeugung [...]”

Ich bin zu sehr EUROPÄER als daß ich auf diesen feinen Unterschied keinen Wert legen würde…
deshalb mein Ziel :
” Als subsidiäre, im Einklang mit EU-Recht stehender nationaler ALTERNATIVmaßnahme zur EU-Kommission (des freien Kapital-, Waren-, + Dienstleistungsflusses) soll das Deutsche-ApoG erweitert werden um die 3. “natürliche-Person” (KG neben e.K.+OHG) , wie in meinen Vorpostings beschrieben, in Anlehnung an das Österreichische-Modell.”
und Motiv :
“Letztere “Konstellation” ist dann die Alternative, zumindest ein gleichwertiger Konkurrent, zu der EU-Kommission-geforderten Fremdbetreiberfreigabe.”

Dipl.-Betriebswirt Winfried Meyer hat gesagt…

ABDA-Eigentore in München 2008 ? … symptomatisch für einen berufspolitischen Vollversager ?

Nur EIN Beispiel ausserhalb der Fremdbestreiber- + Mehrbesitzthematik :

http://www.deutscher-apotheker-verlag.de/DAZ
” [...] Weniger rigide festgelegt hatte sich auf der Pressekonferenz zuvor Wolf: “Wir warten seit über einem Jahr auf den Vorschlag der FDP, um die Auswüchse des Versandhandels zu beseitigen. Bisher ist leider nichts geschehen.” Auf Nachfrage räumte Wolf ein, dass die ABDA Jenseits ihrer Forderung nach einem generellen Rx-Versandverbot der Politik bislang keine weiteren Änderungsvorschläge unterbreitet hat.

KOMMENTAR:
Hohes Risiko
Die ABDA spielt in der Versandhandelsdebatte mit hohem Risiko. Obwohl bislang nicht ersichtlich ist, wo im Bundestag ihre Bündnispartner zu finden sind, um ein generelles Versandverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gesetzgeberisch einzuführen, setzen die ABDA-Juristen allein auf diese Karte. Mehr noch: Im Eifer des Gefechts werden auch noch alle Ansätze, jenseits des Versandverbots Arzneimittelbestell- und -abholstellen außerhalb der Apotheke zu unterbinden, als verfassungswidrig fehlinterpretiert. Wer so - ohne Not - sein rechtliches Pulver verschießt, dem kann man eigentlich nur viel Glück wünschen! Überzeugender wird die Strategie dadurch freilich nicht. So richtig es ist, weiterhin für ein Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzutreten, so sinnvoll ist es, hierzu parallel (und “hilfsweise”) alle politischen Bestrebungen zu unterstützen, die apothekenexterne Arzneimittelabgabestellen (”Pick-Ups”) ablehnen. Warum sollte es nicht möglich sein, im Arzneimittel- und Apothekengesetz zu statuieren, dass der Versand von Arzneimitteln - gleichgültig ob Rx oder OTC - aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nur zeitnah, ohne vermeidbare Unterbrechung und direkt an den Besteller erfolgen darf? Vertriebsmodellen à la Schlecker und dm wäre dann die rechtliche Grundlage entzogen - ebenso wie der Aushändigung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch den Postboten beim Nachbarn des Bestellers. Und das soll verfassungswidrig sein? Die Wette gilt.

RA Dr.Christian Rotta c./o. DAZ