... am Beispiel von Abgeordnetenwatch-PLZ-66123
Sehr geehrte Frau Ferner,
worin besteht für SIE als Stellvtr.Mitglied des Bundestagsausschusses "Gesundheit" und als Wahlkreis-Direkt-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der www.ABDA.de , alle 55.000 Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?
ABDA-Organigramm
1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung
("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken),
deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettberbs-Kriterium oder die (subsidiär) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteiligung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R
an diesem ABDA-Konstrukt GbR (m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren )
ist m.E. landeskammersatzungsWIDRIG !
Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
de.wikipedia.org
mit freundlichen Grüßen
Winfried Meyer , Saarbrücken
Dienstag, 6. November 2007
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8 Kommentare:
ABDA ist nicht etwa der Name für einen (!) Dachverband, sondern die ABKÜRZUNG für Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker.
Somit sind in dieser Arbeitsgemeinschaft LEDIGLICH 17 Apothekerverbände ( Verbände von Apothekeninhabern) und alle 17 Apothekerkammern ( Körperschaften des Öffentlichen Rechts in der ALLE Apotheker, auch die angestellten, Pflichtmitglied sind) .
Innerhalb der ABDA (GbR-Gesellschaft) können die Mitglieder wiederum Arbeitsgemeinschaften bilden: die BAK und den DAV. Beide haben keinen eigenen Haushalt, Büros, Mitarbeiter. Diese sind vielmehr identisch mit denen der ABDA. Als ABDA genießt diese das Prvileg der Steuerfreiheit, da sie angeblich nicht operativ aktiv ist. Das aber ist m.E.. spätestens seit www.APONET.de nicht mehr der Fall. Somit ist die ABDA m.E. voll körperschaft-steuerpflichtig - mit allen Konsequenzen.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist eine registerlich NICHTeingetragene Organisation von (nicht "der" !!!) deutschen Apothekern mit Sitz in Berlin , eine Interessengemeinschaft Bürgerlichen-Rechts. Die Darstellungs-Formulierung in der ABDA-Homepage-Headline ist wortstilistisch nicht eindeutig, sondern missvertändlich interpretierbar, noch höflich ausgedrückt.
Das Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft (KEIN DachVerband !!! ) ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen sowie die Pflege der Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker, "aller" unter Berücksichtigung der kammerzwangsverpflichteten, jedoch unfreiwilligen 33.500 KollegenInnen, die eben nicht in einer der 17 Landesvereine/-verbände organisiert sind.
Laut eigener ABDA-Satzung sind nicht etwa die 55.000 Apotheker stimmberechtigt, wie z.B. gewerkschaftliche Urabstimmungen o.ä., sondern lediglich die Mitgliedsorganisationen (deshalb selbstdarstellende "Spitzen"organisation) der ABDA , die da sind : die 17 Apothekerkammern und lediglich 17 LandesApothekervereine/-verbände. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer (BAK), die 17 Apothekervereine/-verbände im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV kooperativ zusammengeschlossen. Die übrigen Bundesverbände, z.B. BVDA, ISA-Verband, BVDVA(Versandapotheken) u.a., sind in ihrer Funktion als Apothekerorganisationen eben nicht der ABDA "angeschlossen", sondern vielmehr stimmlos (als Organisation) ausgeschlossen ! Dieses Demokratie-Defizit wurde in mehreren Kammern-Austrittsforderungen aus der ABDA auf dem Rechtswege zu beseitigen versucht, scheiterte aber bisher an der "Konstruktion", daß die Standesgerichtsbarkeit einem Zivilgericht vorgeschaltet ist. Bisher haben Zivilgerichte nicht gegen die Berufsgerichtsbarkeit entschieden. Gesundheitswesen, damit auch Apothekenwesen , ist LANDES-Sache/-Hoheit , was die Selbstverwaltungsorgane anlangt.
Hierin liegt die Problematik der Apotheker-Organisation auf Bundesebene, die von Transparency-International im Eingangs-Edit (Wikipedia-Link) bereits 2002 kritisiert wurde.
Frage :
An welcher Stelle muß angesetzt werden, um den Nutzen der Apotheke deutlich zu machen ?
Antwort :
Worin besteht der “Nutzen” eines (Vorort)Standortes, wo der Apotheker=Pharmazeut zum Nutzen der Allgemeinheit (GKV-Solidargemeinschaft) wirken kann, und für diese “Dienstleistung” ein Honorar erhält ?
Ob jetzt in Form einer “Liquidation” ähnlich Ärzte oder in Mischkalkulation über Warensortimente spielt fragevordergründig zunächst mal keine Rolle.
Er muß nach außen für “seine” Vorort-Patienten/Verbraucher als REGULATIV (als Individual-Gutachter) wirken zwischen Pharmaindustrie und Ärzten einerseits und den Zwangsbeitragszahlern/Krankenkassen andererseits, quasi als CONTROLER für eine pekuniäre Balance zwischen Individual-Patient-Erwartungshaltung und Solidargesundheitswesen-Machbarkeit .
Eine Machbarkeit gegenüber dem Individualkunden WERTHAFTIG zu vermitteln, ob jetzt schulmedizinisch/-pharmazeutisch , alternativ-med.pharm., präventions-medizinisch/-pharmazeutisch u.ä. , DAS ist die Aufgabe eines “Heilberuflers” mit dem Selbstanspruch
“Die Apotheke als sozialkommunikative Drehscheibe im Gesundheitswesen”
Doch dieser Spruch aus dem Munde des “Wattenmoor”-F(r)iesen bleibt seit über 10 Jahren graue Theorie, und ist in den wenigsten Fällen auch nur ansatzweise in die Praxis von Apothekern umgesetzt worden.
Warum ?
Es ist natürlich bequemer, als e.K. ein “gleichwertiges” Einkommen zu erzielen mittels durch Pharmaindustrie vorverkaufter Ware .
Das schlug sich auch im Design nieder : “Höhepunkt” war die “Hexal”-Apotheke vor 8 Jahren auf der Expopharm oder ähnliche Design-Ideen like pharmadies, oder ganz früher der “grüne-Apfel” von GEHE.
Einige Apotheker leben heute schon vor, wie man Vorort-Aussendarstellung mit Aha-Effekten erreicht :
z.B. gänzlich OHNE Warenpräsentation, sondern nur noch mit Show-Labor und Beratungstischen .
Nur so kommt man weg von dem Image der 21.500 geklonten Einzelhandels-Verkaufsflächen.
Dazu braucht der Apotheker aber Selbstvertrauen in seine eigene Pharmazeuten-Person , VOR dem Tresen statt “weisskittelnd” dahinter !
Ansonsten wird die Apotheke als “Institution” ein Tante-Emma-Laden (wenn auch luxuriös ausgestattet) bleiben, der sich nur schwerlich gegen das andere Einzelhandelsextrem, sprich kapitalstarke Systemläden (Franchise etc.) durchzusetzen vermag , die dann halt das Aldi-/Lidl-Image pflegen, unter dem ehrlichen Eingeständnis, nur “Handlanger” der Pharma-Industrie sein zu wollen (Vertikal-Vertrieb)
Obige Überlegungen funktionieren aber nur, wenn sich die heutigen Apothekenbesitzer wie ECHTE Unternehmer unabhängig machen von Fremdkapitalgeber = Gläubiger (Grosshandlung, Banken, etc.) , was nur geht mit Nachschuss von EIGENkapital zum Erhalt der eigenen Betriebsstätte.
Gastkommentar P.Ditzel
Neblig graue Novembertage laden zum Nachdenken ein, auch über Szenarien zur Zukunft des Arzneimittel- und Apothekenmarkts. Angesichts der deutlichen Bestrebungen eines Großhandels, das Fremdbesitzverbot zu stürzen und die Apothekenkette einzuführen, angesichts des ungewissen Ausgangs der EuGH-Entscheidung über das Fremdbesitzverbot, fällt Optimismus nicht leicht. Hinzu kommt die ungewisse Entwicklung im Versandhandel. Wird der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder verboten? Wenn ja, nimmt der Online-Handel mit OTC-Arzneimitteln zu? Wie entwickelt sich die Arzneimittelabgabe im dm-Markt? Und: Besteht bei einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel dann nicht die Gefahr, dass die Abgabe von OTC nach dem dm-Modell zunimmt? Letztlich könnte sich dm fragen, warum er seinen Kunden überhaupt noch den umständlichen Weg über die niederländische Apotheke anbieten soll. Warum nicht gleich OTC-Arzneimittel selbst in die Regale stellen - Beratung findet jetzt über den niederländischen Weg eh nicht statt (die Politik schaut zu und tut nichts). Dass solche Drogeriemärkte kein Interesse haben, Verschreibungspflichtiges zu vertreiben, liegt auf der Hand. Aber das OTC-Geschäft hätten sie sehr gern - hier könnten sie Rabatte bei den Herstellern raushandeln, hier ist noch Spanne drin. Allein der OTC-Markt beläuft sich auf 8 Milliarden Euro. Für die Apotheke wäre eine Freigabe der OTCs äußerst schmerzhaft, praktisch das Aus für viele.
Gefahr kommt auch aus der Ecke von Großhandlungen. Der aktuellen Einschätzung einer Unternehmensberatung zufolge soll mehr als die Hälfte der heute über den Großhandel vertriebenen Arzneimittel mittel- bis langfristig direkt von den Herstellern an die Apotheken versandt werden (Direct-To-Pharmacy-(DTP)-Strategie). Für die Apotheken ist dies die teuerste Variante des Arzneimitteleinkaufs, wie eine Untersuchung gezeigt hat. Die Industrie begründet diesen Weg mit mehr Sicherheit. Für den Großhandel würde dies den Wegfall eines großen Teils seines Geschäfts bedeuten - er wird versuchen, neue Geschäftsfelder aufzutun. Da ist es kein Wunder, wenn er sein Heil im Einzelhandel sucht, sprich im Aufbau einer Apothekenkette, wenn dies erlaubt sein sollte. Ein Blick nach Norwegen zeigt, wie rasend schnell der Markt unter den drei agierenden Großhändlern aufgeteilt war. Celesio und Phoenix sind zwei von ihnen, die dort kräftig mitmischen und wissen, wie’s geht. Da hat der kleine unabhängige Apotheker kaum noch eine Chance. Er wird sich den Konditionen des Großhändlers beugen müssen - viel Auswahl zum Wechseln hat er nicht. Denken Sie mal drüber nach!
Peter Ditzel DAZ-Chefredakteur
Erheben SIE Ihre Stimme als Basis-Bürger statt nur Stimmvieh in Ihrem Wohnort/Wahlkreis zu sein !!! ...
... auch im
Gesundheits-Ausschuss des Bundestages
Frage :
Wenn offen gesagt werden würde, dass unser Gesundheitssystem zu teuer ist und deshalb die Qualität gesenk werden muss, dann wäre es legitim , bleibt nur die Prioritätenlegung.
Antwort :
WER legt die “Prioritäten” fest ?
Etwa die Apo-Lobbyisten ?
Kernpunkt der Polit-Diskussion ist doch :
WIE wird der “Schutz der Gesundheit” europalike konsensual definiert, bzw. wird diese Definition subsidiär weiterhin den National-Regierungen verantwortet ?
Immerhin stehen den lediglich ca. 6000 Wirkstoffen sage+schreibe über 90.000 Arzneimittel zur Vermarktung/Marketing gegenüber .
… finanziert durch Zwangsbeiträge der gesetzlich-Versicherten in Zwangs-Solidargemeinschaft , und nicht in "freier" Wahlmöglichkeit.
Die Definitions-Hoheit über den “Schutz der Gesundheit” haben die Apotheker gewiß NICHT !
Sie haben darüberhinaus sich viel zuwenig eingesetzt zur Erreichung eines "ECHTEN" heilberuflichen Aut-Idems.
WARUM ?
=> weil sie die Interessen der Pharma-Industrie als Zwischenhandelsrabatt-Ermöglicher nicht tangieren wollten, also aus rein merkantilen Interessen eines e.K. und eben keines Pharmazeuten/Heilberuflers.
Ist überhaupt laienöffentlich bekannt, weshalb die bisherigen Zwischenhandelsrabatte in die Krankenkassenkanäle abgezapft werden, und verhandelt werden zwischen Industrie und Krankenkassen, unter Ausschluss der Apothekerschaft ?
----------------------------------
Zweckoptimismus ? Ignoranz ? Floriansprinzip?
(seitens der Apothekerschaft heutiger Prägung ? )
Die Detailbegründung liegt wohl im individual-bequemen vereinsmeierisches (Gott)Vertrauen in Standes-+Zunftwesen like ABDA-Form .
Ist auch wohl der "typisch-deutsche" Herdentrieb/Gruppenzwang , der sich auch in den "Konzepten" zeigt :
mass-marketing statt individual-marketing vorort …
ersteres ist bequemer (mitläuferisch) , letzteres anstrengender
Gastkommentar
Ein paar Anerkennungsworte mehr, auch das gedankliche Einbeziehen der täglich erbrachten Leistung von Apothekenmitarbeitern in alle Diskussionen, kostet kein Geld, es verlangt nur eine mitarbeiterfreundliche Einstellung. Die hätte sowohl dem ABDA-Vorstand als auch der Hauptversammlung gut angestanden.
(Apothekertag-Düsseldorf 28.-30.09.2007)
Die zahlenmäßig stark dominierenden Apothekenleiter unter den Delegierten sollten mal daran denken, dass es ihre Angestellten sind, die ihnen ihr berufspolitisches Engagement, Ehrenämter und Ämterehren sowie Präsidenten- und Vorstandstitel erst ermöglichen. Die wenigen Angestellten, die sich in der Hauptversammlung verstecken, sollten dagegen mal Flagge zeigen. Und damit das Bild korrigieren, das das "Apothekerparlament" derzeit bietet: nämlich ein Forum von Selbstständigen zu sein, die hinsichtlich ihrer Mitarbeiter ein kurzes Gedächtnis haben.
Reinhild Berger
c./o. Apotheken-Gewerkschaft
Ist neben der
1.Kompromiss-Lösung eines KG-Modells mit Approbiertenpflicht für den KG-Komplementär in Anlehnung an das Österreichische-Modell (neben bisheriger Beschränkung auf e.K. und OHG) ...
... nun noch eine ZWEITE Kompromisslösung als D-Empfehlung an den EuGH in Sicht ?
Auszug aus Apo-Kammer-Hessen
(Newsletter-Recht 10/07) :
"Outsourcing" des Bereiches Versandhandels aus dem Apothekenbetrieb möglich?
Das Verwaltungsgericht Halle hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem sich die Frage ergeben hatte, ob die Abwicklung des Versandhandels einer Apotheke über eine vertraglich verpflichtete GmbH erfolgen kann.
Der Kläger war Inhaber einer Apotheke und besaß eine gültige Versandhandelserlaubnis. Er wollte vor Gericht erreichen, dass die zuständige Behörde die Betriebeserlaubnis eines Konkurrenten aufhebt, weil dieser seinen Versandhandel über eine vertraglich verpflichtete GmbH organisierte. Die Abwicklung des Bereiches Versandhandel erfolgte in der Apotheke des Konkurrenten weitestgehend über eine GmbH, die das Versandhandelszentrum betreibt. Der Kläger sah darin eine unzulässige Auslagerung wesentlicher Bestandteile des Apothekenbetriebes und eine Verletzung des Gebotes der persönlichen eigenverantwortlichen Leitung der Apotheke.
Das Gericht war der Auffassung, dass der Kläger nicht zur Klage befugt gewesen sei und hat die Klage als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der oben aufgeworfenen Frage fand daher nicht statt. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger durch die Betriebserlaubnis des Nachbarn nicht in seinen Rechten betroffen sei, da die Einzugsbereiche der beiden Apotheken voreinander getrennt seine. Auch der Umstand dass beide Prozessbeteiligten eine Versandhandelserlaubnis besitzen ändere hieran nichts. Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob sich ähnliche Fallgestaltungen ergeben werden und wie ggf. gerichtliche Bewertungen ausfallen.
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