Sehr geehrter Herr Dr.Bauer,
als Apotheken(mit)besitzer in OHG-Rechtsform in Euskirchen erwächst Ihnen
nun eine KONZEPT-Vorort-Konkurrenz seitens des DocMorris-Partner-Modells.
Sie sind also persönlich betroffen, und nicht nur als Mandatsträger gegenüber Ihrer Wählerschaft.
Als MdB im Bundestagsausschuss "Gesundheit" sind Ihnen die
LandesKAMMERproblematik (K.d.Ö.R.) innerhalb der bundeseblichen Arbeitsgemeinschaft (GbR) namens ABDA-Konstrukt(BAK+DAV) und deren Polit-/Lobbyismus-Positionen bekannt.
Ihre Abgeordneten-Kollegin auf EU-Ebene, Frau
Hiltrud Breyer (Grüne) kennt "konkret" lt. ihrer Antwort an mich die ABDA+DAV-Problematik (noch) nicht.
Wie stehen Sie, sehr geehrter Herr Dr.Bauer, zu dem angedachten Kompromiß (statt EuGH-Urteil-2008) zwischen bisheriger e.K.-Vollhaftung einerseits und einer in Deutschland womöglich neueinzuführenden KG-Rechtsform für Apothekenbetriebstätten andererseits, worin die Komplementärstellung von einem Approbierten bekleidet werden MUSS ? ... in Anlehnung an bestehendes Österreich-Modell
Die Kernfrage lautet :
Kann der EU-vertraglich-formulierte "Schutz der Gesundheit" UNABHÄNGIG von pekuniären Haftungsfragen auch von NUR-Heilberuflern ( = z.B. Angestellten-Apothekern wie in bestehender 4-Filial-Erlaubnis) gewährleistet werden bei womöglicher Aufhebung des Fremdbesitzverbotes und bei womöglicher EU-Definition bzgl. einer "Standard"-Messlatte, die auch UNTER der derzeitigen deutschen Bedürfniss-Erwartung liegt (aus Sicht der DAV-Apotheker) ?
Unterscheiden Sie persönlich per definitione zwischen Besitz einerseits und Eigentum andererseits, oder werten Sie wie die ABDA beides in einen Topf ?
mit freundlichen Grüssen
Winfried Meyer aus Saarbrücken
Freitag, 21. Dezember 2007
EU-Abgeordnete Hiltrud Breyer (Saarbrücken)
... hat am 18.12.2007 geantwortet .
Enttäuscht bin ich, daß ihr als "Fachfrau" im EU-Gesundheitsausschuss das "konkrete" (O-Ton Breyer) ABDA-Konstrukt in Lobbyistenfunktion und die in ihm innewohnende KAMMERproblematik unbekannt sei.
- Zitatanfang -
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Gesundheit".
Als Mitglied des EP-Ausschusses für Umweltschutz, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mache ich mich für das im EU-Vertrag vorgesehene "hohe Niveau des Schutzes der Gesundheit" stark, gerade für die saarländischen Bürgerinnen und Bürger.
In vielen Bereichen ist es dringend notwendig, dass die Europäische Union die Gesundheit der Menschen besser schützt, sei es bei den gefährlichen Chemikalien, in der Gentechnik - die die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ablehnt - oder auch bei Pestiziden. In allen diesen Bereichen setze ich mich für den Schutz der Menschen ein und für ihr Recht auf Information, beispielsweise durch Kennzeichnung- oder Auskunftspflicht.
Sie sprechen den Doc-Morris-Fall und die Vertretung der deutschen Apotheker an.
Ich kenne das konkrete Konstrukt ABDA nicht, aber grundsätzlich hat jeder Berufszweig das Recht, sich zusammenzuschließen und im politischen Prozess für seine Interessen einzutreten. Seine Interessen zu bekunden und zu vertreten ist ein Fundament der Demokratie. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Position des Verbandes dadurch eine besondere Legitimation hat, weil in ihm verschiedene Gruppen zusammengefasst sind. Mitunter ist es ganz das Gegenteil, nämlich dass Verbände dazu neigen, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu vertreten.
Ein einzelnes Mitglied ist politisch mindestens genauso legitimiert wie ein Verband, und häufig ist es auch interessanter, die Position eines einzelnen Mitglieds zu hören als die eines Verbands.
Was den Doc-Morris-Fall betrifft warte ich mit Spannung die EuGH-Entscheidung ab. Ich denke, dass mehr Wettbewerb dem deutschen Apothekenmarkt gut tun würde. Gleichzeitig gilt jedoch: Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht einer jeden EU-Bürgerin und eines jeden EU-Bürgers. Mehr Wettbewerb darf deshalb nicht dazu führen, dass es Engpässe bei der Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen gibt. Auch muss die umfassende Beratung in der Apotheke gewährleistet sein. Hier setze ich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Recht auf Information in der Apotheke einfordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Hiltrud Breyer
- Zitatende -
Enttäuscht bin ich, daß ihr als "Fachfrau" im EU-Gesundheitsausschuss das "konkrete" (O-Ton Breyer) ABDA-Konstrukt in Lobbyistenfunktion und die in ihm innewohnende KAMMERproblematik unbekannt sei.
- Zitatanfang -
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Gesundheit".
Als Mitglied des EP-Ausschusses für Umweltschutz, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mache ich mich für das im EU-Vertrag vorgesehene "hohe Niveau des Schutzes der Gesundheit" stark, gerade für die saarländischen Bürgerinnen und Bürger.
In vielen Bereichen ist es dringend notwendig, dass die Europäische Union die Gesundheit der Menschen besser schützt, sei es bei den gefährlichen Chemikalien, in der Gentechnik - die die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ablehnt - oder auch bei Pestiziden. In allen diesen Bereichen setze ich mich für den Schutz der Menschen ein und für ihr Recht auf Information, beispielsweise durch Kennzeichnung- oder Auskunftspflicht.
Sie sprechen den Doc-Morris-Fall und die Vertretung der deutschen Apotheker an.
Ich kenne das konkrete Konstrukt ABDA nicht, aber grundsätzlich hat jeder Berufszweig das Recht, sich zusammenzuschließen und im politischen Prozess für seine Interessen einzutreten. Seine Interessen zu bekunden und zu vertreten ist ein Fundament der Demokratie. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Position des Verbandes dadurch eine besondere Legitimation hat, weil in ihm verschiedene Gruppen zusammengefasst sind. Mitunter ist es ganz das Gegenteil, nämlich dass Verbände dazu neigen, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu vertreten.
Ein einzelnes Mitglied ist politisch mindestens genauso legitimiert wie ein Verband, und häufig ist es auch interessanter, die Position eines einzelnen Mitglieds zu hören als die eines Verbands.
Was den Doc-Morris-Fall betrifft warte ich mit Spannung die EuGH-Entscheidung ab. Ich denke, dass mehr Wettbewerb dem deutschen Apothekenmarkt gut tun würde. Gleichzeitig gilt jedoch: Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht einer jeden EU-Bürgerin und eines jeden EU-Bürgers. Mehr Wettbewerb darf deshalb nicht dazu führen, dass es Engpässe bei der Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen gibt. Auch muss die umfassende Beratung in der Apotheke gewährleistet sein. Hier setze ich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Recht auf Information in der Apotheke einfordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Hiltrud Breyer
- Zitatende -
EU-Abgeordneter Jo Leinen (Saarbrücken)
hat am 14.12.2007 u.a. geantwortet :
" [...] Zulassung und Kontrolle von (Arzneimittel)Versandhändlern können durchaus den für alle Verbraucher notwendigen Schutz sicherstellen [...] "
hier die vollständige Antwort
Leider ist er auf die KAMMERproblematik (K.d.Ö.R.) innerhalb der bundeseblichen Arbeitsgemeinschaft ABDA-Konstrukt NICHT eingegangen.
" [...] Zulassung und Kontrolle von (Arzneimittel)Versandhändlern können durchaus den für alle Verbraucher notwendigen Schutz sicherstellen [...] "
hier die vollständige Antwort
Leider ist er auf die KAMMERproblematik (K.d.Ö.R.) innerhalb der bundeseblichen Arbeitsgemeinschaft ABDA-Konstrukt NICHT eingegangen.
Abonnieren
Posts (Atom)