Welche systemimmanenten ALTERNATVEN -im Sinne der Weiterentwicklung über eine Vereins-/Verbandsmeierei hinaus- sind gangbar ? ,
bevor es innerhalb der apothekerlichen "Selbstverwaltung" zum Umsturz kommt durch beispielsweise Mitgliederflucht aus den LAVen ?
siehe bitte Apothekerprotest.de-Forum: "NEU-Struktur ?" (Account/Registrierung erforderlich)
und
siehe bitte Apothekerprotest.de-Forum: "Anträge" (Account/Registrierung erforderlich)
und
siehe bitte SystemÄNDERUNG, aber WIE ! (Account/Registrierung erforderlich)
und
siehe bitte Apothekerprotest.de-Forum: "apothekerliche Verhaltensweisen im Diskurs" (Account/Registrierung erforderlich)
Welche Formen des INDIVIDUELLEN Protestes gibt es auf dem Wege zu einer PARTIZIPATIVEN-Demokratie als Alternative zu derzeitigen Präsidial-Repräsentativ-Demokratischen Strukturen in Vereinsmeierei ? , sei es in "Großer-Politik" , Regional-/Kommunalpolitik oder in Berufspolitiken, Letzteres am Beispiel von apothekerlichen Standesvertretungen
siehe bitte facebook.com/?ref=tn_tnmn#!/groups/apointernetclub/
und
BMG Daniel Dahr auf DAT-2012-München JA/NEIN ? (DAZ.online-Kommentare)
zum Stichwort "Vorbereitung" auf den DAT-2012 :
"Ein Ende der unnützen ABDA-Mauschelpolitik" , aber WIE ?
Mehrere Wege "führen nach Rom" !
WO bleiben denn die Beschluss-Anträge der sog. BASIS-AKTIVISTEN, und zwar als unter Druck setzende ENTWÜRFE den "gewählten" Delegierten in die Hände/Mund gelegt, einzelkammerbezirklich-adressiert ?
Auch wenn der DAT als ABDA-Hauptversammlung nur ein Stimmungsbarometer sein mag, (leider) OHNE justiziable direkte Einflussmöglichkeit (lt. derzeitiger ABDA-Satzung) auf die 34 ABDA-Mitgliedsorganisationen, so läßt sich daraus ein "Sprachrohr" zur sogar Mainstreampress sehrwohl generieren. Also AKTIVE vor !!! , diesmal jedoch mit verifizierbaren KLARnamen !
Was ist ein "Antrags"-Wiki ?
apothekerprotest.xobor.de/wiki:index (kein Account erfoderlich !)
am Beispiel von DApo012-1
Wieso/warum werden solcherart Kommunikationsmodelle seitens der "Basis" nicht genutzt ???
alles schon mal dagewesen 2004/2006 ???
Löffelabgeben- + Letzteshemd-Aktion
und
Apotheker Kley`s damalige INITIATIVE PAGS-Partei
Samstag, 30. Juni 2012
Mittwoch, 20. Juni 2012
Neue Apothekerkammer-Nord ?
*
Petition gestartet
Neue Apothekerkammer Nord für eine effektive Berufsvertretung ?
[ Quelle : DAZ.online v. 20.06.2012 ]
Na also, geht doch ...
BRAVO an Herrn Gnekow , sich moderner Techniken der PARTIZIPATIVEN-Demokratie zu bedienen !
www.openpetition.de/
Petition gestartet
Neue Apothekerkammer Nord für eine effektive Berufsvertretung ?
[ Quelle : DAZ.online v. 20.06.2012 ]
Na also, geht doch ...
BRAVO an Herrn Gnekow , sich moderner Techniken der PARTIZIPATIVEN-Demokratie zu bedienen !
www.openpetition.de/
Sonntag, 17. Juni 2012
"Dialog" (?) mit ABDA-PR-Chef Florian Martius
WIE sprechen apothekerliche Basis und sog. Standesführung auf Bundesebene miteinander ? ... derzeit !
ABDA-Facebook-Seite
(Link funktioniert auch OHNE Facebook-Account)
Auf der verlinkten ABDA-Facebook-Seite antwortete ich einem apothekerprotest- und Freie-Apothekerschaft-e.V.-Mitglied auf dessen Frage
" ... und Arbeitgeber von Herrn Martius ? sind wir das nicht schon ? "
NEIN, juristisch sind "wir" (Apotheker-Basis) das eben nicht !!! Die privatrechtliche BGB-Gesellschaft namens ABDA OHNE legitimierte Durchgriffsrechte auf die Landeskammern K.d.Ö.R. ist eine AUSSENSTEHENDE Dienstleistungsfirma in "Berater"funktion mit 34 Gesellschaftern, die ihrerseits als 34 "Kunden" die Beraterhonare in Form von "weitergeleiteten" Mitgliedsbeiträgen der Basisapotheker zahlen. Die "ethische Nebelwand" von angeblichen "Haushalten" in Kammer-/Vereins-/Verbandsmeiereien auf Bundesebene wird mühsam aufrechterhalten insb. durch den Treuhand-e.V.-Deutscher-Apotheker (max. "handverlesene" 100 Apotheker) .
Haben denn 10 Jahre immernoch nicht ausgereicht, um Herrn Frensemeyer u.a. zu "verstehen" in ihrer
Darstellung/Schaubild (Struktur 2002=2012) ???
... immernoch nicht ausgereicht, um den Unterschied zwischen ABDA-Mitgliederversammlung(34) einerseits und sog. ABDA-Hauptversammlung (ca. 400 gewählte/berufene Delegierte aus Länderebene) andererseits sich zu VERINNERLICHEN, nach REZIPIERENDEM Lesen der derzeitigen ABDA-Satzung (s.u.) ?
... siehe auch die ABDA-Patronatsreaktionen ! ... gestern = heute ?
Auszug aus Verein demokratischer ApothekerInnen e.V. " [...] Den Mangel an Mitbestimmungsmöglichkeiten für die nicht selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in den Kammern und in der ABDA gelte es abzubauen, so die zentrale Botschaft der Veranstaltung. Dazu reichten die bisherigen Änderungen an der Satzung der ABDA längst nicht aus. Ganz im Gegenteil: durch den Entzug der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Angestellte sei die Satzung sogar ein Rückschritt. Es gelte weiterhin, energisch neue Schritte in Richtung mehr Demokratie in den Kammerorganisationen und in der ABDA zu fordern."
Kammern, hört die Signale ! (bereits in 2002 !)
- Kommentar von Dr. Christian Rotta - Ausgabe AZ aus 09/2002
"Der Wind, der den nationalen Kammern der freien Berufe in Europa entgegen bläst, wird rauer. Wie rau, werden die Reaktionen der EU-Kommission auf die Luxemburger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum anwaltlichen Standesrecht zeigen. Bleibt - mittelfristig gesehen - im deutschen Standesrecht der freien Berufe tatsächlich kein Stein mehr auf dem anderen, wie das "Handelsblatt", unser Zentralorgan des ökonomischen Ordo-Liberalismus, jubiliert, oder wird das Ganze - in Deutschland - nicht so heiß gegessen wie es - in der EU-Kommission - gekocht wurde? Die deutsche Regierung hat in ihrer Stellungnahme im Rahmen der beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vehement den Standpunkt vertreten, dass die Kammern der freien Berufe der öffentlichen Gewalt zuzurechnen sind und deshalb per se keine kartell- und wettbewerbsrechtlich relevanten Unternehmensvereinigungen sein können. Es müsse den zuständigen Instanzen eines Mitgliedstaates zustehen, im Rahmen der nationalen Souveränität zu entscheiden, wie sie die Ausübung ihrer Hoheitsrechte ausgestalten wollten. Die Entscheidung des nationalen Gesetzgebers, demokratisch legitimierten Einrichtungen (wie zum Beispiel Apothekerkammern) die Befugnis zum Erlass allgemeinverbindlicher Regelungen zu übertragen, sei deshalb vom Grundsatz der "institutionellen Selbstständigkeit" gedeckt. In dieser Allgemeinheit folgten die Luxemburger Richter den deutschen Ausführungen jedoch nicht. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs sind vielmehr zwei Regelungssysteme zu unterscheiden: Falls der Gesetzgeber eines Mitgliedstaats bei der Übertragung von Satzungsbefugnissen auf eine Kammer selbst Gemeinwohl-Kriterien aufstellt, die bei der Ausübung des freien Berufes zu beachten sind, und er somit die inhaltliche "Letztentscheidungsbefugnis" in seiner Hand behält, bleiben die berufsständischen Regelungen staatliches Recht. Die für Unternehmen und Unternehmensvereinigungen geltenden Bestimmungen des EG-Vertrages kommen dann nicht zur Anwendung. Anders ist es, wenn in den Berufsordnungen solche gemeinwohlorientierten Kriterien und Vorgaben fehlen. Dann gilt - mit allen Konsequenzen - europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht, da die von der zuständigen Kammer erlassenen Standesregeln allein der Berufsvertretung zuzurechnen sind. Mit anderen Worten: Es obliegt - und dies stellt der Europäische Gerichtshof ausdrücklich fest - der Freiheit der Mitgliedstaaten, sich für das eine oder andere Modell zu entscheiden. Möglich ist beides. Bei diesen Entscheidungen ist die Politik gefordert. Wie geht es weiter? Es wird von der Intelligenz und dem Gestaltungswillen der Gesetzgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängen, ob die Selbstverwaltung der freien Berufe in Deutschland und anderswo noch eine Zukunft hat - oder aber auf dem Brüsseler Altar entfesselter Marktfanatiker geopfert wird."
weiterführende Initiativen ! ?
1a-gesund-net-Gründungsmitglieder
... und/oder
KammerZWANG abschaffen !!!
im MASLOW- und PAWLOW-beeinflusstem (googlen !) Gemeinwohl-Bewusstsein der
Herausbildungen normativer Ordnungen
=============================================================================
Arbeitsunterlagen aus dem Thema: "Maulkorberlass" :
ABDA-Satzung.pdf , ABDA-HV-Geschaeftsordnung.pdf , DAV-Satzung.pdf , BAK-Satzung.pdf
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ABDA-Facebook-Seite
(Link funktioniert auch OHNE Facebook-Account)
Auf der verlinkten ABDA-Facebook-Seite antwortete ich einem apothekerprotest- und Freie-Apothekerschaft-e.V.-Mitglied auf dessen Frage
" ... und Arbeitgeber von Herrn Martius ? sind wir das nicht schon ? "
NEIN, juristisch sind "wir" (Apotheker-Basis) das eben nicht !!! Die privatrechtliche BGB-Gesellschaft namens ABDA OHNE legitimierte Durchgriffsrechte auf die Landeskammern K.d.Ö.R. ist eine AUSSENSTEHENDE Dienstleistungsfirma in "Berater"funktion mit 34 Gesellschaftern, die ihrerseits als 34 "Kunden" die Beraterhonare in Form von "weitergeleiteten" Mitgliedsbeiträgen der Basisapotheker zahlen. Die "ethische Nebelwand" von angeblichen "Haushalten" in Kammer-/Vereins-/Verbandsmeiereien auf Bundesebene wird mühsam aufrechterhalten insb. durch den Treuhand-e.V.-Deutscher-Apotheker (max. "handverlesene" 100 Apotheker) .
Haben denn 10 Jahre immernoch nicht ausgereicht, um Herrn Frensemeyer u.a. zu "verstehen" in ihrer
Darstellung/Schaubild (Struktur 2002=2012) ???
... immernoch nicht ausgereicht, um den Unterschied zwischen ABDA-Mitgliederversammlung(34) einerseits und sog. ABDA-Hauptversammlung (ca. 400 gewählte/berufene Delegierte aus Länderebene) andererseits sich zu VERINNERLICHEN, nach REZIPIERENDEM Lesen der derzeitigen ABDA-Satzung (s.u.) ?
... siehe auch die ABDA-Patronatsreaktionen ! ... gestern = heute ?
Auszug aus Verein demokratischer ApothekerInnen e.V. " [...] Den Mangel an Mitbestimmungsmöglichkeiten für die nicht selbständigen Apothekerinnen und Apotheker in den Kammern und in der ABDA gelte es abzubauen, so die zentrale Botschaft der Veranstaltung. Dazu reichten die bisherigen Änderungen an der Satzung der ABDA längst nicht aus. Ganz im Gegenteil: durch den Entzug der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Angestellte sei die Satzung sogar ein Rückschritt. Es gelte weiterhin, energisch neue Schritte in Richtung mehr Demokratie in den Kammerorganisationen und in der ABDA zu fordern."
Kammern, hört die Signale ! (bereits in 2002 !)
- Kommentar von Dr. Christian Rotta - Ausgabe AZ aus 09/2002
"Der Wind, der den nationalen Kammern der freien Berufe in Europa entgegen bläst, wird rauer. Wie rau, werden die Reaktionen der EU-Kommission auf die Luxemburger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum anwaltlichen Standesrecht zeigen. Bleibt - mittelfristig gesehen - im deutschen Standesrecht der freien Berufe tatsächlich kein Stein mehr auf dem anderen, wie das "Handelsblatt", unser Zentralorgan des ökonomischen Ordo-Liberalismus, jubiliert, oder wird das Ganze - in Deutschland - nicht so heiß gegessen wie es - in der EU-Kommission - gekocht wurde? Die deutsche Regierung hat in ihrer Stellungnahme im Rahmen der beiden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vehement den Standpunkt vertreten, dass die Kammern der freien Berufe der öffentlichen Gewalt zuzurechnen sind und deshalb per se keine kartell- und wettbewerbsrechtlich relevanten Unternehmensvereinigungen sein können. Es müsse den zuständigen Instanzen eines Mitgliedstaates zustehen, im Rahmen der nationalen Souveränität zu entscheiden, wie sie die Ausübung ihrer Hoheitsrechte ausgestalten wollten. Die Entscheidung des nationalen Gesetzgebers, demokratisch legitimierten Einrichtungen (wie zum Beispiel Apothekerkammern) die Befugnis zum Erlass allgemeinverbindlicher Regelungen zu übertragen, sei deshalb vom Grundsatz der "institutionellen Selbstständigkeit" gedeckt. In dieser Allgemeinheit folgten die Luxemburger Richter den deutschen Ausführungen jedoch nicht. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs sind vielmehr zwei Regelungssysteme zu unterscheiden: Falls der Gesetzgeber eines Mitgliedstaats bei der Übertragung von Satzungsbefugnissen auf eine Kammer selbst Gemeinwohl-Kriterien aufstellt, die bei der Ausübung des freien Berufes zu beachten sind, und er somit die inhaltliche "Letztentscheidungsbefugnis" in seiner Hand behält, bleiben die berufsständischen Regelungen staatliches Recht. Die für Unternehmen und Unternehmensvereinigungen geltenden Bestimmungen des EG-Vertrages kommen dann nicht zur Anwendung. Anders ist es, wenn in den Berufsordnungen solche gemeinwohlorientierten Kriterien und Vorgaben fehlen. Dann gilt - mit allen Konsequenzen - europäisches Kartell- und Wettbewerbsrecht, da die von der zuständigen Kammer erlassenen Standesregeln allein der Berufsvertretung zuzurechnen sind. Mit anderen Worten: Es obliegt - und dies stellt der Europäische Gerichtshof ausdrücklich fest - der Freiheit der Mitgliedstaaten, sich für das eine oder andere Modell zu entscheiden. Möglich ist beides. Bei diesen Entscheidungen ist die Politik gefordert. Wie geht es weiter? Es wird von der Intelligenz und dem Gestaltungswillen der Gesetzgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängen, ob die Selbstverwaltung der freien Berufe in Deutschland und anderswo noch eine Zukunft hat - oder aber auf dem Brüsseler Altar entfesselter Marktfanatiker geopfert wird."
weiterführende Initiativen ! ?
1a-gesund-net-Gründungsmitglieder
... und/oder
KammerZWANG abschaffen !!!
im MASLOW- und PAWLOW-beeinflusstem (googlen !) Gemeinwohl-Bewusstsein der
Herausbildungen normativer Ordnungen
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Arbeitsunterlagen aus dem Thema: "Maulkorberlass" :
ABDA-Satzung.pdf , ABDA-HV-Geschaeftsordnung.pdf , DAV-Satzung.pdf , BAK-Satzung.pdf
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